BGH: Mieter müssen bei der Abgabe ihrer Wohnung auch dann keine Schönheitsreperaturen vornehmen, wenn sie dem bei Annahme der Wohnung zugestimmt haben. Dies trifft nur dann zu, wenn die Wohnung bei Annahme unrenoviert war.
Rechtsanwalt
BGH: Mieter müssen bei der Abgabe ihrer Wohnung auch dann keine Schönheitsreperaturen vornehmen, wenn sie dem bei Annahme der Wohnung zugestimmt haben. Dies trifft nur dann zu, wenn die Wohnung bei Annahme unrenoviert war.