Baurecht

Baurechtliche Konflikte können sich privatrechtlich zwischen dem Bauherrn und den von ihm beauftragten Bauunternehmen ergeben und unter diesen Bauunternehmen – über die Qualität der Bauarbeiten, über ihren Preis und über die für sie zur Verfügung stehende Zeit.

Diese Konflikte können vermieden oder zumindest gesteuert werden, indem man sie regelt, bevor sie akut werden – nämlich schon bei Abschluss des Vertrages mit dem Bauunternehmen. Dabei berate ich. Wenn (dennoch) Streit aufkommt, vertrete ich Beteiligte außergerichtlich und vor Gericht.

Baurechtliche Konflikte können sich verwaltungsrechtlich zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde oder der Denkmalbehörde  ergeben, z.B. wenn die Behörde die vom Bauherrn beantragte Genehmigung verweigert oder ihm verbietet, sein Gebäude zu nutzen. Die beteiligten Behörden nehmen dabei keine eigenen, sondern öffentliche, also allgemeine Interessen wahr, nämlich das Interesse der Gemeinde an ihrer planmäßigen Entwicklung, das des Umweltschutzes oder das des Denkmalschutzes. Diese Interessen der Allgemeinheit müssen von der jeweiligen Behörde im Einzelfall gegen die privaten des Bauherrn abgewogen werden.

Für den Bauherrn ist es sehr wichtig, das Ergebnis dieser Abwägung vorherzusehen und zu steuern. Dabei berate ich ihn. Außerdem vertrete ich ihn vor den Verwaltungsgerichten, um belastende Verbote abzuwehren.