Informationen zu dem Berliner Mietspiegel finden Sie hier.
Mietminderungstabelle
Informationen zu Mietminderungsgründen finden Sie hier.
Berliner Mietspiegel zur Bestimmung der ortsüblichen Miete geeignet
LG Berlin: Berliner Mietspiegel des vorherigen Jahres sei ein geeignetes Mittel zur Bestimmung der ortsüblichen Miete und somit zur Orientierung im Rahmen Mieterhöhung anwendbar.
Keine Chance der Nachbesserung seitens des Mieters bei Schäden
BGH: Vermieter müssen dem Mieter bei Schäden, welche durch Verletzung der aus dem Mietvertrag begründeten Obhutspflicht entstanden sind, keine Frist zur Nachbesserung einräumen.
Konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung
BGH: Dreimalige Zahlung der erhöhten Monatsmiete stellt eine konkludente Zustimmung seitens des Mieters dar und macht eine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung obsolet.
Mieterhöhung u.U. auch ohne örtliche Erhöhung des Mietspiegels gültig
BGH: Mieter müssen bei einer günstigen Miete nach Mietvertragsschluss mit einer stufenweisen Angleichung an den örtlichen Mietspiegel, auch ohne dessen Erhöhung, rechnen.