Mietrecht

Nur wenige Bauherren nutzen ihr schließlich fertig gestelltes Gebäude selbst. Die meisten lassen es von anderen nutzen, die ihnen dafür einen Mietzins zahlen, der – jedenfalls aus Sicht des Bauherrn – die Rendite seines Kapitals, des geschaffenen Gebäudes nämlich darstellt. Der vermietende Eigentümer wünscht sich also eine hohe Miete, für die er niedrigen Standard bieten muss, der Mieter eine niedrige Miete bei hohem Standard.

So einfach die konkurrierenden Interessen von Mieter und Vermieter zu beschreiben sind, so kompliziert ist häufig die Situation, in der sie verhandelt werden müssen. Der Vermieter ist oft auf einen bestimmten Mietertrag angewiesen, weil sonst die Kalkulation seines Bauvorhabens nicht aufgeht und er sich Repressalien seiner Finanzierungsbank ausgesetzt sieht. Der Mieter hat meist nur ein begrenztes Budget zur Verfügung, aus dem er auch die Miete zahlen muss. Außerdem ist er oft auf die Mietsache in einer Weise angewiesen, dass er über sie nicht frei verhandeln kann. Denn frei verhandeln kann nur, wer auf den Gegenstand der Verhandlung (hier die Wohnung oder das Ladenlokal) auch verzichten kann, ohne das als Bedrohung zu erleben.

In den sich ergebenden Konflikten über Bestand oder Dauer des Mietverhältnisses, über den Zustand der vermieteten Räume und über die Höhe der Miete vertrete ich grundsätzlich Mieter und Vermieter, behalte mir aber vor, einzelne Mandate abzulehnen, wenn ein Interesse rücksichtslos durchgesetzt werden soll.