Architektenrecht

Der Architekt übernimmt es – zumeist im Auftrag des Bauherrn -, das Gebäude zu planen. Zunächst entwirft er es so, dass es den Interessen des Bauherrn entspricht und zugleich von der Baubehörde genehmigt werden wird. Danach unterstützt er den Bauherren bei der Auswahl der Bauunternehmen und überwacht die dann während der Bauzeit. In jeder Phase des Bauvorhabens stellt er sein Fachwissen in den Dienst des Bauherrn.

Schon eine kleine Nachlässigkeit des Architekten kann dem Bauherrn einen erheblichen Schaden zufügen, den ihm der Architekt regelmäßig ersetzen muss – nicht umsonst muss der Architekt eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Auf der anderen Seite kann der Architekt vom Bauherrn ein gesetzliches Mindesthonorar verlangen, gerade wenn die beiden nie über Geld geredet haben, manchmal auch wenn sie ausdrücklich ein niedrigeres Honorar vereinbart haben. Aus diesen Interessen ergibt sich ein Spannungsfeld, in das auch der Bauunternehmer einbezogen ist, dessen Fehler der überwachende Architekt nicht oder zu spät bemerkt hat.