Berliner Mietspiegel zur Bestimmung der ortsüblichen Miete geeignet

LG Berlin: Berliner Mietspiegel des vorherigen Jahres sei ein geeignetes Mittel zur Bestimmung der ortsüblichen Miete und somit zur Orientierung im Rahmen Mieterhöhung anwendbar.

Zum Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert