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Willkommen auf meiner Website,

sie soll mich beruflich vorstellen, über rechtliche Entwicklungen informieren und Ihnen einen einfachen Weg bieten, mich zu beauftragen.

Ich beschäftigte mich fast ausschließich mit zivilen rechtlichen Konflikten, diese sind zwingende Folgen gegenläufiger Interessen und deshalb alltäglich. Ich kann Ihre Erfolgschancen in solchen Konflikten bewerten, sodass Sie unangenehme Überraschungen vermeiden, wenn Sie sie mit meiner Hilfe austragen – notfalls auch vor Gericht.

Ich wünsche viel Vergnügen beim Lesen und hoffe auf erfolgreiche Zusammenarbeit, falls Sie sich dafür entscheiden werden, mich zu beauftragen.

Miete trotz Betriebsverbot ?

In Zeiten der Corona-Epidemie führen gesetzliche Betriebsverbote für bestimmte Branchen und Gewerbe – so notwendig sie auch sein mögen – zu einer dramatischen Schieflage in gewerblichen Mietverhältnissen. Denn der Mieter kann die vereinbarte Miete nicht mehr erwirtschaften, allein weil er seinen Betrieb vorübergehend schließen muss. Weder er noch der Vermieter haben bei Vertragsschluss bedacht, dass eine solche Situation jemals
eintreten könnte. Das Recht, z.B. ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitness-Studio zu betreiben, haben beide als selbstverständlich vorausgesetzt. Nun besteht es vorübergehend nicht mehr.

Wie wirkt sich das auf die Pflicht des Mieters aus, die laufende Miete zu zahlen ?
Darf ihn der Vermieter auf die staatlichen Hilfen für notleidende Unternehmen verweisen ?
Oder darf ihn umgekehrt der Mieter darauf verweisen und die Mietzahlung deshalb einstellen ?

Sind Kompromisse möglich oder vielleicht sogar verpflichtend ?

Ich berate betroffene Mieter und Vermieter und vertrete sie bei Verhandlungen mit ihren jeweiligen Vertragspartnern.

Inzwischen hat der Gesetzgeber geregelt, dass durch die Covid19-pandemie bedingte staatliche Beschränkungen die Geschäftsgrundlage eines  gewerblichen Mietvertrages regelmäßig „schwerwiegend verändern“. Das verpflichtet den Vermieter zumindest, mit seinem Mieter darüber zu verhandeln.

Wie ist diese Veränderung Rechnung zu tragen ?

– Kann die Miete gesenkt werden ?
– Darf der Mieter vorzeitig kündigen ?
– Steht dem Mieter eine Nutzungsänderung zu ?

Diese Vermutung gilt jedoch erst ab dem 31.12.2020 und somit nicht für frühere Zeiten des Lockdowns.

Rechtsgebiete

„Alles rund um’s Haus“,

so könnte man den Bereich meiner anwaltlichen Tätigkeit zusammenfassen.

Das Gebäude gehört nur selten seinem Erbauer, noch seltener seinem Planer und wird regelmäßig von Dritten bewohnt oder sonstwie genutzt. Für den einen stellt es Kapital dar, für den nächsten ein materielles oder geistiges Produkt und für den letzten einen Gebrauchsgegenstand, oft einen unverzichtbaren.

Diese sehr unterschiedlichen und oft gegeneinander gerichteten Interessen führen regelmäßig zu Konflikten, die notfalls erst vor Gericht gelöst, zumindest aber entschieden werden können. Kompetent rechtlich beratene Beteiligte sind dabei im Vorteil.

Ich biete meinen Mandanten deshalb interessengerechte rechtliche Beratung an und vertrete sie – sofern erforderlich – auch vor Gericht. Dabei ist mir wichtig, die Interessen meines Mandanten zu wahren und einen möglichst gerechten und damit dauerhaften Ausgleich zu erreichen.


Architektenrecht
Baurecht
Mietrecht
Versicherungsrecht / sonstiges Recht

Laufbahn / Mitwirken

Cornelius Knappmann-Korn

geboren am 12. Oktober 1964 in Münster
studierte 1983 bis 1988 Studium der Rechtswissenschaften an der WWU Münster und an der FU Berlin
absolvierte 1989 erstes Staatsexamen in Berlin
absolvierte 1992 zweites Staatsexamen in Berlin
erwarb 1993 die Zulassung als Rechtsanwalt




Beim Ausbau auch aufstocken


Ranzige Butter:
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Als Beirat zur Vermögensberatung

Beratung

Vorbereitung zum Erstgespräch

Zur finanziellen Unterstützung der Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt im außergerichtlichen Verfahren können Sie bei Ihren örtlich zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.

Beratungshilfe

Vorbereitung des Mandates

Zur finanziellen Überbrückung des gerichtlichen Verfahrens können Sie Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht beantragen und somit die eigenen Anwaltskosten, sowie die gerichtlichen Kosten decken.

Prozesskostenhilfe

Wissenswertes rund um die Wohnung

„Halb gestrichen” 

Wenn Mieter und Vermieter über “Schönheitsreparaturen” (also das Streichen der Wände u. Decken und das Lackieren der hölzernen Innentüren, -fenster und Scheuerleisten) stritten, befand sich der Mieter bislang in der Defensive. Er musste den Ersatzanspruch des Vermieters abwehren, weil er die Schönheitsreparaturen nicht pflichtgemäß ausgeführt habe. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2015, dass der Vermieter seinen Mieter …